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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienwohnungen Adrea de Boer (im folgenden“Vermietservice“ genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Ferienwohnung(en) als vereinbart.

1) Allgemeines
Der Vermietservice schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Er ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.

2) Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermietservice, die mittels E-Mail, Internet aber auch telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderte Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermietservice erfolgt.

3) Zahlungsfristen
Mit Eingang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Mietpreises binnen 7 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis – nach Wahl des Vermietservice – unverzüglich zu überweisen oder bei Anreise zu entrichten. Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig geleistet und wird auch trotz Zahlungsaufforderung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erheben wir den aus Ziffer 11 ersichtlichen Aufwendungsersatz.

4) Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.

5) Schlüssel
Dem/den Mieter(n) sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Ferienwohnung zu übergeben. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

6) Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermietservice oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand gemäß der vereinbarten Abreden zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermietservice oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

7) Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in den entsprechend ausgewiesenen Wohnungen und nach Absprache mit dem Vermietservice erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter.

8) Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/ verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft. Feststellungen zu bestehenden oder eingetretenen Mängeln am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermietservice anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermietservice darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9) Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermietservice. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermietservice berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

10) Pflichten des Vermietservice, Haftungsbegrenzung
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermietservice zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermietservice bzw. durch vom Vermietservice nicht zu vertretende Umstände (Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus, Unwetterkatastrophen etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermietservice ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

11) Rückabwicklung des Vertrages
Wichtige Hinweise zur Buchung Stornierung

– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

– später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 € sowie gegebenenfalls den durch einen geringeren Weitervermietungspreis bedingten Schaden und eventuell angefallene Inseratskosten.

Die vorzeitige Abreise des Mieters muss dem Vermietservice angezeigt werden und berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Diese schützt vor finanziellen Belastungen, wenn durch ein unvorhersehbares Ereignis die Reise nicht angetreten werden kann oder diese vorzeitig beendet werden muss.

12) Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen/ Häusern ausgelegten Hausordnungen sind Bestandteil der AGB’s. Für den Fall von erheblichen Verstößen gegen den Mietvertrag/ gegen die Hausordnung behält sich der Vermietservice das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Der Mieter hat das Objekt in einem solchen Fall unverzüglich und vollständig geräumt zu übergeben. Der Vermietservice kann alle Schäden gegenüber dem Mieter geltend machen, die ihm aufgrund der außerordentlichen Kündigung entstanden sind.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermietservice besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Übernachtungen. Dem Mieter ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13) Objekte mit Internetzugang
Der Vermietservice gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Es wird nur der Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr/auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung einzuhalten (weder Abruf noch Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; keine Vervielfältigung/Verbreitung/Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Güter; Beachtung der geltenden Jugenschutzvorschriften). Der Mieter stellt den Vermietservice von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.

14) Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige
Amtsgericht in Norden zuständig.